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BVMW-Verbandsinformationen
Nr. 043
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Bildungsgutscheine praxisuntauglich
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16.06.2003 Berlin - Bei dem zum 1. Januar 2003 vom Gesetzgeber eingeführten Bildungsgutschein besteht nach Einschätzung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) erheblicher Nachbesserungsbedarf. "Dieses Modell hat sich als praxisuntauglich erwiesen. Die Möglichkeit für Arbeitssuchende und Arbeitslose, sich ein Weiterbildungsinstitut selbst aussuchen zu können, hat zu großer Planungsunsicherheit geführt. Die Folge ist eine sprunghafte Zunahme der Zahl der Insolvenzen bei den ganz überwiegend mittelständisch strukturierten Bildungsträgern", so BVMW-Präsident Mario Ohoven.
Kleine und mittlere Bildungsfirmen müssten seit Einführung der Bildungsgutscheine einen unverhältnismäßig großen administrativen und logistischen Aufwand treiben, um überhaupt die notwendigen Teilnehmerzahlen zu erreichen. "Besonders unsinnig und praxisfremd war die drastische Erhöhung der verbindlichen Vermittlungsquote von Teilnehmern an Weiterbildungsmaßnahmen auf 70 Prozent", sagte der Mittelstandspräsident.
Er warnte davor, die vorgesehene Zertifizierung von Bildungsfirmen und -maßnahmen von Unternehmen vornehmen zu lassen, die selbst Bildungsträger sind. Beispiele seien die Industrie- und Handelskammern oder die DEKRA. "Das würde einer massiven Wettbewerbsverzerrung Vorschub leisten. Deshalb sollten die Unternehmerverbände diese Aufgabe übernehmen", schlug Ohoven vor.
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