Bundesverband mittelständische Wirtschaft


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Kreisverband Region Potsdam

 

BVMW-Verbandsinformationen

Nr. 059

"Das Monopol der Berufsgenossenschaften muss fallen!"

Berlin - Überall dort, wo in den letzten Jahren Monopole gefallen sind, von der Telekommunikation bis zum Strommarkt, haben Verbraucher und Wirtschaft durch mehr Wettbewerb verschiedener Anbieter davon profitiert. An den Berufsgenossenschaften, die im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung eine Monopolposition einnehmen, ist diese Entwicklung jedoch bisher vorbeigegangen. Im Gegenteil, der (Pflicht)-Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften ist in den letzten Jahren immer stärker ausgeweitet worden. Leistungen, die sich dem Wettbewerb entziehen zu Lasten der zahlenden Unternehmen.
In den letzten Monaten ist die Kritik gegenüber diesen Einrichtungen immer stärker geworden. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat seine Mitglieder um eine Bewertung der Leistungen der Berufsgenossenschaften gebeten. Nachfolgend die wichtigsten Ergebnisse.
1) Die grundsätzliche Bewertung der Leistungen der Berufsgenossenschaften durch die Unternehmer fällt extrem negativ aus. Rund 90 % aller befragten Unternehmen klassifizieren diese Leistungen als nicht beitragsgerecht und unterstreichen damit die Forderung nach elementaren Veränderungen der bestehenden Regelungen.
Vorrangig auf der Grundlage von wiederholt durchgeführten Neu- d.h. in der Regel "Höher"-Einstufungen der betrieblichen Unfallrisiken, sind die Unternehmenskosten für die betriebliche Unfallversicherung in den letzten Jahren stark angestiegen. 80 % der Arbeitgeber, die in diesem Falle alleinige Beitragszahler sind, mussten in den letzen zwei Beitragjahren einen Kostenanstieg von über 50 % verkraften. Fast einstimmig bewerteten die Unternehmer die erfolgten Neueinstu-fungen jedoch als nicht gerechtfertigt. So nimmt es nicht Wunder, dass die Unternehmer ein eindeutiges Votum gegen die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften und deren Praktiken abgeben. Befragt nach den Alternativen zur bisherigen Regelung der betrieblichen Unfallversicherung, verlangen die Unternehmen mit grosser Mehrheit die Beseitigung der Monopolstellung der Berufsgenossenschaften und die Einführung von Formen, die auch in diesem Bereich die Nutzung des Marktes und des Wettbewerbsprinzips sichern. Rund 90 % der Unternehmen plädieren daher für eine grundsätzliche Privatisierung aller Leistungen der Berufsgenossenschaften bzw. für die Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht statt einer Pflichtversicherung. Das heißt, das Unternehmen hat die Pflicht, das betriebliche Unfallrisiko abzusichern, aber gleichzeitig die Freiheit, zu entscheiden, wo es das tun will. 
Besonders gravierend stellt sich die Situation bei der Insolvenzgeld-Umlage dar. Auf der Grundlage der in den letzten Jahren stark angestiegenen Insolvenzen mit immer neuen Rekordzahlen von Jahr zu Jahr, haben die Insolvenzgeldzahlungen Dimensionen angenommen, die von den kleinen und mittleren Unternehmen kaum noch zu schultern sind. Allein für das Jahr 2002 erhöhte sich die Umlage für zwei Drittel der Unternehmen gegenüber dem Vorjahr um bis zu 50 %. Jedes vierte Unternehmen musste sogar Steigerungen von mehr als 50 %, in Einzelfällen eine Verdopplung dieser Kosten innerhalb eines Jahres hinnehmen. Die Hälfte der Unternehmen gibt an, dass diese Entwicklung ihre derzeitigen Investitionsmöglichkeiten beeinträchtigt. Mehr als die Hälfte verlangt die Aufhebung der Umlagefinanzierung zugunsten einer Finanzierung aus Steuermitteln.
Hauptkritikpunkt der Unternehmerschaft ist der Zwang zur Mitglied-schaft. Die Zwangsmitgliedschaft und der damit gesicherte Zufluss von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen sind wesentliche Ursachen für die historisch gewachsene Trägheit, Ineffizienz und Marktignoranz dieser Institutionen in Deutschland. Dass die Berufsgenossenschaften ihre Bürokratie kräftig ausgeweitet haben, zeigt die Entwicklung der Verwaltungskosten. Während diese Kosten vor rund zwanzig Jahren noch einen Anteil von 6,6 % am Etat hatten, lagen sie in 2002 bei 10 %, das sind immerhin rund 1 Milliarde EURO. Auf Sparflamme kochen die Berufsgenossenschaften dagegen den Arbeitsschutz in den Betrieben, weniger als 7 % ihres Budgets stellen sie dafür bereit. 
Besonders ärgerlich aus Sicht der Unternehmen sind Doppel- und Mehrfachkontrollen der Arbeitsschutzbestimmungen im Betrieb. Neben den Berufsgenossenschaften kontrollieren auch die staatliche Gewerbeaufsicht und der TÜV die örtlichen Gegebenheiten der Betriebe.
Dies ist eine Vergeudung von Zeit und Geld auf beiden Seiten. 
Die Ergebnisse der Befragung dokumentieren einen sofortigen Handlungsbedarf, der jedoch bisher von der rot-grünen Bundesregierung bestritten wird. Entscheidender Ausgangspunkt für jeden Reformansatz ist die Berücksichtigung des Marktes und der Wettbewerbsprinzipien, um auf diesem Wege Potenziale zur Senkung der Lohnzusatzkosten freizusetzen.
Dies kann die Konkurrenzsituation der deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich erheblich verbessern.
In Auswertung dieser Unternehmerbefragung konzentrieren sich die Forderungen des BVMW vor allem auf folgende Punkte:
1. Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft der Unternehmen in den Berufsgenossenschaften.
2. Die Beseitigung der Monopolstellung der Berufsgenossenschaften im Bereich der betrieblichen Unfallversicherung und eine vollständige Marktöffnung.
3. Die Privatisierung aller Leistungen der Berufsgenossenschaften bzw. die Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht statt einer Pflichtversicherung, um es den Unternehmern selbst zu überlassen, mit welchem Träger aus der Versicherungsbranche eine Zusammenarbeit erfolgen soll.
4. Vermeidung von kostenintensiven Doppel- und Mehrfachkontrollen 
der Arbeitsschutzbestimmungen in den Betrieben.
5. Stärkere Kontrolle der Beitragsentwicklung und Leistungen der Berufsgenossenschaften durch einen unabhängigen Unternehmerbeirat.
6. Gesetzliche Festlegung von Höchstgrenzen für jährliche Beitragssteigerungen der betrieblichen Unfallversicherung.
7. Gerichtliche Überprüfung des Insolvenzgeldumlageverfahrens, weil es in Krisenzeiten einen "Insolvenzstrudel" erzeugt, der das Wachstum der 
Massenarbeitslosigkeit nur noch weiter anheizt.
8. Einführung einer Obergrenze des Insolvenzgeldes, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung orientiert. (BVMW-Grundsatzabteilung, Januar 2004 )
1) Den vollständigen Text der Studie unter dem Titel "Berufsgenossen-schaften auf dem Prüfstand" können Sie in der Bundesgeschäftsstelle des BVMW ( Tel: 030/533 20 60 ) anfordern.
 
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