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BVMW-Verbandsinformationen
Nr. 111
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Energierechtsnovelle enttäuscht Mittelstand
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Berlin – Zur abschließenden Lesung des Energiewirtschaftsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario
Ohoven:
„Der sich abzeichnende Kompromiss zum neuen Energierecht ist für den Mittelstand überaus enttäuschend.Die Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz wird nicht zu einer spürbaren Senkung der Energiekosten für Klein- und Mittelbetriebe führen.Sie bleiben weiterhin durch Stromtarife belastet, die bis zu 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegen.
Auch auf dem Gasmarkt fehlen nach wie vor die Voraussetzungen für einen effektiven Wettbewerb.Die von der Regierungskoalition eingeführte Anreizregulierung sichert den Energiekonzernen im wesentlichen die Nettosubstanzerhaltung.Sie ist zentraler Bestandteil der bisherigen Entgeltkalkulation, die zu den weit überhöhten Netznutzungsentgelten geführt hat. Da Großabnehmer vom Energieoligopol Sonderrabatte erhalten, zahlt wieder einmal der Mittelstand die Zeche.“
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