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BVMW-Verbandsinformationen
Nr. 112
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Kampf gegen Lohndumping
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Berlin – Zur Debatte über Mindestlöhne und die Ausweitung des Entsendegesetzes erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario
Ohoven:
„Die Einführung von Mindestlöhnen durch Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen löst nicht das Problem des Lohndumpings durch Billigarbeiter aus Osteuropa. Sie würde im Gegenteil weitere Arbeitsplätze in Deutschland vernichten. Das gilt vor allem für die Neuen Bundesländer, weil dort Mindestlöhne auf der Grundlage tariflicher Entlohnung die Arbeitskosten drastisch verteuern würden.
Der Hebel ist vielmehr bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie anzusetzen. Das rechtliche Einfallstor auf den deutschen Markt stellt die vorgebliche Selbständigkeit der Billiglohnkräfte dar. Hier hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Dienstleistungsrichtlinie eklatant versagt. Im wesentlichen gilt nämlich seit den Römischen Verträgen von 1957 beim Austausch von Waren, aber auch von Dienstleistungen, das Ziellandprinzip. Das heißt, wenn ein Handwerker aus Belgien in Deutschland einen Auftrag ausführt, dann unterliegt er deutschem Recht.
Ginge es künftig nach dem Herkunftslandprinzip, dann würden wir uns mit dem Segen der EU die osteuropäischen Standards, also Billiglohn-Konkurrenz, ins Haus holen. Deshalb muss die Bundesregierung sich in Brüssel dafür stark machen, dass das Ziellandprinzip nicht ohne Not aufgegeben wird. Sonst bekommen wir die Art von Mindestlöhnen, die ganz sicher niemand will.“
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