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BVMW-Verbandsinformationen
Nr. 064
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Mittelstandspräsident Ohoven: "Lohn und
Leistung"
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Das Lehrlingsentgelt kann zum Motivationsinstrument werden
Von Mario Ohoven
Es ist mittlerweile eine Binsenweisheit: Die alljährlich beklagte Lehrstellenkrise wird nicht durch ausbildungsunwillige Unternehmen verschuldet. Sie hat zum einen konjunkturelle Gründe - und sie wird zum anderen in den Schulen verursacht. Viele Schulabgänger bringen enorme Wissensdefizite mit, selbst in Schlüsselfächern wie Deutsch und Mathematik.
Lernvermögen und Leistungsbereitschaft der Auszubildenden lassen zunehmend zu wünschen übrig. Für immer mehr Unternehmer sind mangelnde Motivation, Nachlässigkeit und
Unpünktlichkeit ihrer Azubis zum ständigen Ärgernis geworden. Etliche Bewerber lassen bereits das Vorstellungsgespräch platzen oder treten die Lehrstelle gar nicht erst an.
Wer vor diesem Hintergrund immer noch eine Zwangsabgabe für Betriebe fordert, die
angeblich nicht genügend Azubis einstellen, schickt sich an, das Pferd vom Schwanz her
aufzuzäumen. Die von Teilen der SPD unter Druck der Gewerkschaften gewünschte
Ausbildungsplatzabgabe ist volkswirtschaftlich unsinnig und geht am Ziel vorbei. Sie würde insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen belasten, die schon jetzt rund 80 Prozent aller
Lehrstellen in Deutschland zur Verfügung stellen und damit bis an die Grenzen ihrer
wirtschaftlichen Kapazitäten ausbilden. An den bildungspolitischen Defiziten, die für das Lehrstellen-Dilemma mitverantwortlich sind, könnte eine Abgabe indes nicht das Geringste ändern.
Im Interesse sowohl der Ausbildungsbetriebe als auch der Lehrlinge wäre daher eine stärkere Leistungsorientierung der beruflichen Erstausbildung weitaus sinnvoller und effektiver als eine Ausbildungsplatzabgabe. Mein Vorschlag ist deshalb, das Lehrlingsentgelt in Zukunft leistungsabhängig zu gestalten - zum Vorteil der Azubis und der Betriebe.
Wie sieht dieses Modell aus?
Alle Azubis erhalten eine einheitliche monatliche Grundvergütung, ergänzt durch individuelle, leistungsabhängige Zuschläge.
· Auszubildende aller Lehrberufe erhalten eine einheitliche monatliche Grundvergütung von 300 Euro. Diese Vereinheitlichung wirkt dem Lohngefälle zwischen einzelnen
Ausbildungsberufen entgegen und kann künftig verhindern, dass z.B. 60 Prozent aller Bewerber eines Jahrgangs in lediglich sieben Ausbildungsberufe drängen. Die verhältnismäßig
geringe Höhe der Grundvergütung ist zumutbar, da die Azubis in der Regel noch keinen
eigenen Haushalt finanzieren müssen.
· Über den monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro hinaus werden leistungsabhängige Zuschläge gezahlt. Ihre Höhe richtet sich im ersten Lehrjahr nach der Note des
Schulabgangszeugnisses; in den folgenden Lehrjahren nach weiteren, bundesweit gültigen
Kriterien, etwa den berufsschulischen Leistungen, der Qualität der praktischen Arbeit im
Be-rieb sowie der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit am Arbeitsplatz. (Zusätzliche
Bewertungskriterien, die die Höhe der Zuschläge nachvollziehbar begründen, könnten erarbeitet werden.)
Ein leistungsabhängiges Lehrlingsentgelt würde die Azubis bereits in der Schule zu besseren Leistungen anspornen und während der Ausbildung kontinuierlich motivieren. Dies könnte maßgeblich zu einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung beitragen. Auf betrieblicher Seite kann das leistungsabhängige Lehrlingsentgelt das Kosten-Nutzen-Verhältnis der
Ausbildung erheblich verbessern.
· Kontinuierliche Motivation
Gute Leistungen machen sich für den Azubi im Wortsinne "bezahlt". Dies bildet einen
Anreiz zu kontinuierlichen Anstrengungen in Schule und Betrieb und hält die Motivation des Lehrlings auf hohem Niveau. Ein solcher Effekt wäre mit einer simplen Kürzung des
Lehrlingsentgelts, wie sie etwa der BDI fordert, sicherlich nicht zu erreichen.
· Mehr Ausbildungserfolge
Die hohe Motivation und die verbesserten Leistungen des Azubis fördern subjektive
Erfolgserlebnisse sowohl für den Lehrling als auch für den Ausbilder. Diese Erfolge erhöhen die Arbeitsfreude, verbessern das Betriebsklima und beugen Enttäuschungen oder gar ei-nem vorzeitigen Abbruch der Ausbildung vor.
· Bessere Kooperation zwischen Berufsschule und Betrieben
Mehr Leistungsorientierung in der Ausbildung kann die Kooperation zwischen
Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen verbessern: Ein Ausbilder, der erkennt, dass gute schulische Leistungen seines Azubi unmittelbar dem Betrieb zugute kommen, wird für
Berufsschultage mehr Verständnis aufbringen. Umgekehrt heben "betrieblich" erfolgreiche, motivierte Lehrlinge das Unterrichtsniveau in der Schule.
· Positives Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Ausbildungsbetrieb
Die Kosten, die ein Betrieb pro Azubi aufwenden muss, sind um so größer, je weniger der Lehrling selbst für den Betrieb erwirtschaftet. Ein leistungsabhängiges Lehrlingsentgelt hilft, dieses Verhältnis in eine Balance zu bringen: Ein leistungsfähiger Azubi erhält eine adäquate "Belohnung" in Form von Zuschlägen zu seinem Grundentgelt. Ein chronisch
leistungsschwacher Lehrling hingegen stellt wegen der relativ niedrigen Grundvergütung keine allzu große finanzielle Bürde für seinen Ausbildungsbetrieb dar.
Das leistungsabhängige Lehrlingsentgelt wird die Lehrstellenkrise nachhaltig entschärfen, denn es wird kurzfristig die Verteilung der Ausbildungsplatzsuchenden auf die tatsächlich
vorhandenen Lehrstellen verbessern, mittelfristig Bildungsdefizite bei den Lehrstellenbewerbern
verringern und die Abbrecherquote senken, und langfristig mehr Lehrstellen schaffen, da kleinere und mittlere Unternehmen von leistungsbereiten und leistungsfähigen Azubi profitieren können.
Mario Ohoven ist Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
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