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BVMW-Verbandsinformationen
Nr. 079
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Kündigungsschutz verhindert Investitionen
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Berlin – Zur Diskussion über eine Lockerung des Kündigungsschutzes erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:
„Die bisherige Regelung beim Kündigungsschutz hat sich als kontraproduktiv erwiesen. Sie schützt nicht Arbeitnehmer vor der Entlassung, sondern verhindert die Wiedereingliederung älterer Erwerbsloser in den ersten Arbeitsmarkt. Denn Klein- und Mittelbetriebe sind zögerlich bei der Neueinstellung, weil sie nach geltendem Recht in einer wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens einen Personalüberhang kaum mehr abbauen können.
Eine aktuelle Umfrage belegt, dass rund 70 Prozent der Betriebe in Deutschland bei einer Lockerung des Kündigungsschutzes zusätzliche Arbeitsplätze schaffen würden. Der Gesetzgeber sollte deshalb schleunigst die Weichen für mehr Beschäftigung stellen. Wir schlagen folgende Schritte vor:
· Kündigungsschutz bei Neueinstellungen erst nach vier Jahren
· Anhebung der Kündigungsschutz-Schwelle auf Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern
· Möglichkeit einer betrieblichen Vereinbarung von Abfindungsleistungen anstelle des Kündigungsschutzes.
Deutschland hat gegenwärtig nach Venezuela den weltweit restriktivsten Kündigungsschutz. Es darf die Bundesregierung daher nicht verwundern, wenn dieser laut Umfrage von einer Mehrheit internationaler Manager als größtes Hindernis für Investitionen hierzulande genannt wird.“
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