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BVMW-Verbandsinformationen
Nr. 084
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Unternehmenssteuerrecht
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Die Wirtschaftsminister und -senatoren trafen sich am 2. und 3. Juni in Potsdam zu ihrer turnusmäßigen
Konferenz. Einstimmig verabschiedete die Wirtschaftsministerkonferenz ein Leitbild zur Reform des Unternehmenssteuerrechts. In dem Beschluss heißt es unter anderem: *Die Wirtschaftsministerkonferenz hält eine rasche und umfassende Reform des Unternehmenssteuerrechts für einen zentralen Bestandteil eines
Gesamtreformkonzeptes zur Modernisierung der deutschen Volkswirtschaft. Ein reformiertes Steuersystem muss zur Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung sowie zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland beitragen."
Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder fordern, dass das Steuerrecht Entscheidungen von Unternehmen über Rechtsformen oder Investitionen nicht verzerren dürfe. Um die Kosten für Steuerzahler wie Steuerbehörden zu begrenzen, seien Pauschalierungen notwendig. Bei einer Abschaffung der Gewerbesteuer müsse eine Neuregelung die Interessen der Gemeinden wie der Wirtschaft angemessen berücksichtigen. Die Bemessungsgrundlage solle vor allem durch den Abbau ineffizienter Steuersubventionen und von Ausnahmetatbeständen verbreitert werden. Im Gegenzug dazu müssten die Steuersätze gesenkt werden.
Die Wirtschaftsministerkonferenz forderte auch eine konkrete Nachbesserung der jüngsten Reform der Körperschaftssteuer. Die aktuelle Regelung nach §8a KstG, nach der Zinsen auf Gesellschafterdarlehen als verdeckte Gewinnausschüttung besteuert werden, erhöhe die Belastung für Unternehmen und gefährde vor allem eigenkapitalschwache Unternehmen. Auch Unternehmen, die öffentliche Förderkredite in Anspruch nehmen, seien betroffen, wenn ihre Gesellschafter oder Inhaber für diese Kredite persönlich bürgen.
Kontrovers wurden die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf den
Pharma- standort Deutschland diskutiert. Mehrheitlich verabschiedeten die Wirtschaftsminister und -senatoren eine Entschließung, in der die Bundesregierung
aufgefordert wird, *die längst überfällige Strukturreform des Gesundheitswesens innovations- und standortfreundlich auszugestalten." Für die Pharma-Industrie besonders schädliche Regelungen der jüngsten Reform müssten zurückgenommen sowie Erleichterungen für die klinische Forschung und den Patentschutz eingeführt werden.
Die Wirtschaftsministerkonferenz beriet über einzelne Maßnahmen der Entbürokratisierung. In diesem Zusammenhang forderte sie die Bundesregierung auf, zur nächsten Wirtschaftsministerkonferenz einen Vorschlag zur Reform des Schornsteinfegerwesens zu machen. Als Grundlage soll der Bericht einer Arbeitsgruppe dienen, der vier Varianten skizziert: a) völlige Abschaffung des bisherigen
Kehrmonopols mit festen Prüfintervallen, Kehrbezirken und Gebührenordnung; b) Beibehaltung des Systems bei Flexibilisierung von Prüfintervallen und Gebühren; c) Freigabe des Marktes unter Beibehaltung der bisherigen Vorschriften zu Umwelt- und Brandschutz; c) Freigabe des Marktes unter Beibehaltung der bisherigen Vorschriften zu Umwelt- und Brandschutz sowie Übertragung der Kontrolle an die Gebäudeversicherung.
Der neue EU-Binnenmarkt mit 455 Millionen Einwohnern und einer Wirtschaftsleistung von 9,2 Billionen € stärke die Position der europäischen Unternehmen im globalen Wettbewerb. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist aber gleichzeitig darauf hin, *dass neben den enormen wirtschaftlichen Chancen für Deutschland von dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten zusätzlicher
Wettbewerbsdruck auf den Standort Deutschland bzw. auf viele Bereiche der deutschen Wirtschaft ausgeht." Das gelte vor allem für lohnintensive, einfachere Produktionen. Das hohe Lohngefälle werde selbst für den Fall, dass die Löhne in den Beitrittsländern weiterhin so schnell steigen wie bisher, noch lange Bestand haben. Zudem lockten attraktive Steuersätze und EU-Höchstfördersätze Investitionen und Produktion nach
Osteuropa. PM WiMi
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