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BVMW-Verbandsinformationen
Nr. 089
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Mittelstand für Lehrgeld
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Berlin – Als nicht ausreichend hat der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) das Berufsbildungsreformgesetz bei der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn kritisiert. Er sprach sich zugleich für die Wiedereinführung eines Lehrgeldes aus, um Klein- und Mittelbetriebe bei der Lehrlingsausbildung finanziell zu entlasten und Anreize zur Schaffung neuer Lehrstellen zu geben.
Aus Sicht des Mittelstandes ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung grundsätzlich zu begrüßen, weil hierdurch die überfällige Novellierung des Berufsbildungsrechts eingeleitet wird. Die Vorlage bedarf jedoch weitgehender Ergänzungen und Umgestaltungen, um die Zukunftsfähigkeit des dualen Systems zu sichern. Insbesondere folgende Punkte sind ungenügend berücksichtigt worden:
· Verkürzung der Ausbildungszeiten bei gleicher Qualität des Abschlusses, wie im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens
· Gleichstellung akademischer und nichtakademischer Berufsausbildung, vor allem hinsichtlich der staatlichen Ausgaben hierfür
· nahtloser Übergang von nichtakademischer zu akademischer Berufsausbildung
· verstärkter Ausbau praxisnaher Berufsakademien; Verbindung von Berufspraxis mit anspruchsvoller theoretischer Ausbildung
· Einführung von Lehrgeld in der dualen Berufsausbildung, verbunden mit einem sozialen Lastenausgleich, z.B. im Rahmen von BAföG.
BVMW-Präsident Mario Ohoven bezeichnete in diesem Kontext den heute im Bundestag behandelten Gesetzentwurf von CDU/CSU zur Novellierung des Berufsbildungsrechts als einen „Schritt in die richtige Richtung“.
Dies gelte vor allem für die angestrebte Verkürzung der Ausbildungsdauer und die Flexibilisierung des Lehrlingsentgelts. „Gerade kleine Betriebe müssen die Ausbildungsvergütung auch abweichend von tariflichen oder branchenüblichen Regelungen vereinbaren können. Das bietet zudem einen Anreiz, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen“, so der Mittelstandspräsident.
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